Rettungsschwimmabzeichen Bronze + Silber für Nichtmitglieder
Eine der Grundvoraussetzungen für Ihre Einstellung in den Polizeidienst NRW ist der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze, das nicht älter als 12 Monate alt sein darf. Wenn Ihnen dieses Schwimmabzeichen noch fehlt, oder vor mehr als 12 Monaten von Ihnen erworben wurde, sind Sie bei uns genau richtig. In kompakter Form bringen wir Ihnen die Grundbegriffe des Rettungsschwimmens näher.
Wenn Sie sich nicht bei der Polizei bewerben möchten, aber das Rettungsschwimmabzeichen Bronze oder Silber erwerben möchten, sind Sie in diesem Kurs auch richtig.
Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Prüfungsordnung (PO Rettungsschwimmen).
Von Nachfragen, die Prüfung mal eben schnell machen zu können, bitten wir abzusehen. Es ist zwecklos!
Diese Form des Lehrgangs ist allerdings nicht dazu geeignet, Ihnen das Schwimmen beizubringen, sondern setzt ein Mindestmaß an schwimmerischen Fähigkeiten voraus. Wir erwarten daher von den angemeldeten Teilnehmern eine gesunde Selbsteinschätzung über den eigenen Leistungsstand.
Für Lehrkräfte ist es möglich, im Rahmen dieses Kurses die Rettungsfähigkeit zu erwerben. Schreiben Sie hierzu bitte eine Email an ausbildung@hilden.dlrg.de.
Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular, welches Sie hier finden können.