Werde Teil der DLRG Hilden
Mitgliedschaft in der Ortsgruppe
Die DLRG Ortsgruppe Hilden ist offen für Mitglieder aller Art: Ob Sie nun als Einzelperson, als ganze Familie oder aber als Firma bzw. Unternehmen beitreten wollen, alles ist möglich.
Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie mit einem geringen jährlichen Beitrag die Ortsgruppe Hilden. Anteile des Beitrages werden jedoch auch an die übergeordneten Gliederungsebenen abgegeben - der DLRG Bezirk Kreis Mettmann, DLRG Landesverband Nordrhein und an den DLRG Bundesverband.
Eine Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an allen regelmäßigen Veranstaltungen der DLRG, also zum Beispiel am Schwimmbetrieb, aber auch für die Mitwirkung im Wasserrettungsdienst. Eine Mitgliedschaft ist jedoch auch ein guter und einfacher Weg, die Arbeit der DLRG Hilden zu unterstützen.
Doch egal ob passive oder aktive Unterstützung, bei uns ist jeder willkommen. Einfach den Aufnahmeantrag ausfüllen und an mitgliederverwaltung@hilden.dlrg.de einreichen.
Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Hilden kann man von Geburt an werden. Aktuell beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag für Jugendliche 41 €, Erwachsene 50 € und Familien 85 €. Eine Familie setzt sich dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.
Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss schriftlich (bspw. als E-Mail) bis zum 30.11. eingegangen sein. Dazu kann auch das untere Web-Formular genutzt werden.
Den Aufnahmeantrag zum ausdrucken findest Du hier.
Achtung: Die alleinige Mitgliedschaft in unserer Ortsgruppe ist keine Garantie für einen Schwimmplatz während den Trainigszeiten. Eine Mitgliedschaft ist zwar zwingend erforderlich um an Schwimmkursen Teilnehmen zu können (ausgenommen Zeitlich beschränkter Rettungsschwimmkurse), zusätzlich bedarf es aber auch einer Einladung von der Warteliste und eine Zusage (mündlich oder Schriftlich) der Ausbildungsleitung.